Der Medizinische Dienst, der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, hat für das vergangene Jahr 2.700 Behandlungsfehler mit Folgeschäden ermittelt. Damit bestätigte sich in etwa einem Viertel der untersuchten Fälle der Verdacht auf einen Behandlungsfehler.
Keine zentrale Erfassung von Behandlungsfehlern
Zwei Drittel der untersuchten Fälle betraf Behandlungen in Krankenhäusern, ein Drittel ging auf Arztpraxen zurück. Bei mehr als 60 Prozent der bestätigten Fälle trugen Patient*innen vorübergehende Gesundheitsschäden davon, bei einem Drittel entstand ein Dauerschaden, etwa chronische Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen. In drei Prozent der Fälle war ein Fehler ursächlich für den Tod eines Patienten. 84 Menschen starben 2022 bestätigt durch Behandlungsfehler.
Expert*innen gehen von einer größeren Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern aus. Eine zentrale Erfassung gibt es bisher nicht, und viele Fehler werden nicht bemerkt. Auch die Zahl sogenannter „Never Events“ - also leicht vermeidbarer Fehler mit schwerwiegenden Folgen – stagniert im Vergleich zum vergangenen Jahr. Um einen genaueren Überblick über die Lage zu erhalten, fordert der SoVD eine bessere Datengrundlage. „Wir brauchen dringend mehr Transparenz und Patientensicherheit. Außerdem müssen die Patientenrechte gestärkt werden!", hält die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest.
SoVD hat umfangreiches Gutachten vorgelegt
In einem umfangreichen Gutachten hat der SoVD den Stand der Patientenrechte in Bezug auf ärztliche Behandlungsfehler analysiert. Zur Verbesserung der Lage empfiehlt der Verband unter anderem eine Pflicht zur Information über Behandlungsfehler ohne Nachfrage, die Verpflichtung der Kranken-und Pflegekassen, die Versicherten dabei zu unterstützen, aus Behandlungsfehlern entstandene Schadensersatzansprüche zu verfolgen sowie eine Meldepflicht schwerwiegender Schäden und sogenannter „Never Events“.
Alle Forderungen und das Gutachten gibt es auf der Themenseite zum Stand der Patientenrechte in Deutschland.