Seit Jahren setzen wir uns auch als Sozialverband Deutschland für die Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen von unter gesetzlicher Betreuung stehenden Menschen mit Behinderungen ein. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht hierzu eine klare Entscheidung getroffen. Bundesregierung und Bundestag und hier insbesondere die Regierungspartei CDU/CSU haben noch immer Diskussionsbedarf, sodass es ungewiss erscheint, ob der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts noch bei der Europawahl am 26. Mai 2018 wirksam werden kann.
Demokratie und Inklusion erfordern es aber auch, die politische Beteiligung der Verbände und Selbstvertretungsgruppen der Menschen mit Behinderungen an gesetzgeberischen Vorhaben oder Reformen voranzubringen. Inklusion bedeutet eben nicht nur Politik für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist Politik für alle Menschen und betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Deswegen ist sie ja auch eine Querschnittsaufgabe für alle politischen Gremien auch in den Ländern. Nicht nur die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist tangiert, sondern auch die Gesundheitspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Bildungspolitik, aber auch die gesamte internationale Politik. Auch das Thema „Barrierefreie Medien“ muss erwähnt werden.
Joachim Heinrich
Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses
Landesverband Mitteldeutschland