Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, könnte demnächst mehr Geld erhalten. Vorgesehen ist laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Erstmals würden davon auch Menschen profitieren, die bereits vor 2014 beziehungsweise 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Mit seinem Einsatz für diese sogenannten Bestandsrentner*innen findet der SoVD bei der Politik somit nun endlich Gehör.
In den Genuss der geplanten Verbesserungen kämen rund drei Millionen Rentner*innen in Deutschland. Bei aller Freude über das Rentenplus stößt vor allem ein Punkt jedoch beim SoVD – und sicher auch bei den Betroffenen selbst – auf Unverständnis. Denn gelten soll das neue Gesetz erst ab Juli 2024.
Kurz vor Bekanntwerden des Reformentwurfs hatten mehrere Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften an die Bundesregierung appelliert, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag so schnell wie möglich umzusetzen. In diesem hatten sich SPD, Grüne und FDP geeinigt, spürbare Verbesserungen erstmals für alle Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente umzusetzen.
SoVD fordert seit Langem eine Gleichbehandlung
Zwar stiegen bereits 2014 und 2019 durch die schrittweise Anhebung der sogenannten Zurechnungszeiten die Bezüge. Allerdings galt dies nur für neue Renten, während Rentner*innen im Bestand leer ausgingen.
Im Sinne seiner Mitglieder wies der SoVD immer wieder auf diese Ungerechtigkeit hin. Verbandspräsident Adolf Bauer forderte erst kürzlich Rentenaufschläge für Betroffene und mahnte, auch jene nicht zu vergessen, die inzwischen eine Altersrente oder eine Hinterbliebenenrente erhalten. Tatsächlich geht der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zumindest teilweise auf Forderungen des SoVD ein.
Personen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2014 bewilligt wurde, sollen einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Wer im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner*in wurde, bekommt 4,5 Prozent mehr. Das soll auch für Menschen gelten, die mittlerweile in Altersrente sind. Bedingung hierfür ist, dass sich deren Beginn unmittelbar an den Bezug einer Erwerbsminderungsrente anschließt, die in den genannten Zeiträumen aufgenommen wurde. Unter ähnlichen Voraussetzungen kann ein Zuschlag auch zu einer Hinterbliebenenrente gezahlt werden.
SoVD kritisiert geplante Zuschläge als zu niedrig
Die Bewertung der Reform fällt dennoch zwiespältig aus. Zwar erkennt der SoVD sehr wohl das Bemühen der Bundesregierung an, etwas für die Erwerbsminderungsrenten im Bestand zu tun. Um über die vorgesehenen Verbesserungen hinaus aber eine tatsächliche Gleichbehandlung aller Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente zu erreichen, müssten die Zuschläge höher ausfallen.
Nachholfaktor führt zu Rentenkürzungen
Vehement wendet sich der SoVD gegen die ebenfalls vorgesehene Wiedereinführung des seit 2018 ausgesetzten Nachholfaktors. Dieser ermöglicht es, eine aufgrund der Rentengarantie ausgeschlossene Kürzung mit Erhöhungen der folgenden Jahre zu verrechnen. Dabei sorgen andere Faktoren in der Rentenanpassungsformel schon jetzt dafür, dass sich Renten und Löhne nicht im Gleichschritt bewegen. Ein weiteres Absinken der Renten durch den Nachholfaktor ist daher aus SoVD-Sicht völlig inakzeptabel.
Deutlich wird angesichts der geplanten Reform auch, wie wichtig die Haltelinie für ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ist. Denn spätestens 2026 wird das Rentenniveau aller Voraussicht nach unter diesen Wert sinken. Das gilt es zu verhindern. Um eine lebensstandardsichernde Rente zu garantieren, wäre eine Anhebung des Rentenniveaus auf 50 und perspektivisch sogar auf 53 Prozent notwendig.