Der dem SoVD vorliegende Entwurf der Musterbauordnung setzt bauordnungsrechtlich die falschen Signale. Zudem ist er angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land kaum vertretbar: Die bundesweit vorhandenen 800.000 barrierefreien Wohnungen müssten verdreifacht werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Diese alarmierenden Zahlen zeigen den akuten Handlungsbedarf deutlich. Zudem werden die Bedarfe in den nächsten Jahren weiter steigen.
Barrierefreiheit liegt dabei keinesfalls nur im Interesse von Senior*innen und pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen. Sie bietet vielmehr einen Komfort, der zu einem selbstverständlichen Standard für jede Wohnung werden sollte.
SoVD fordert Überarbeitung
Vor diesem Hintergrund appelliert der SoVD an die Bundesländer, mit der Überarbeitung der Musterbauordnung die notwendigen Impulse für mehr Barrierefreiheit beim Bauen und Wohnen zu setzen. Bei dem bisher vorgelegten Entwurf zumindest besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
So soll etwa die schon jetzt unzureichende Aufzugspflicht bei dem nachträglichen Ausbau von Häusern weiter aufgeweicht werden. Das ist für den SoVD schlicht nicht hinnehmbar; zumal barrierefreies Bauen kaum eine Frage der Kosten, sondern vielmehr der Konzeption und Planung ist. Gerade im Wohnungsneubau muss Barrierefreiheit jetzt konsequent für sämtliche Wohnungen umgesetzt werden. Beispielhaft sei auf die niedersächsische Landesbauordnung verwiesen. Hier ist bereits bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen Barrierefreiheit grundsätzlich vorgeschrieben. Eine vergleichbare Regelung braucht es endlich auch in der Musterbauordnung.